Preisliste
Hier finden Sie unsere aktuelle Preisliste - PKW

Anmietung nach einem Unfall – Ihre Information
Mobil bleiben ohne Stress und Vorkasse
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, sorgen wir dafür, dass Sie während der Reparaturzeit Ihres Fahrzeugs weiterhin mobil bleiben. Sie erhalten von uns ein passendes Ersatzfahrzeug. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung und rechnen direkt dort ab.
Sind die Daten des Unfallverursachers vorhanden, genügt in der Regel eine Sicherungsabtretung – eine Kaution oder Vorauszahlung ist dann meist nicht erforderlich. So bleiben Sie flexibel, ohne finanziell in Vorleistung gehen zu müssen.
Auch nach Rückgabe des Mietwagens stehen wir Ihnen weiterhin beratend zur Seite und begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten weiteren Ablauf.
Zusätzlich können wir Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vermitteln, der Ihre Ansprüche konsequent durchsetzt – insbesondere dann, wenn es zu Problemen mit der Versicherung kommt.
Ihre Ansprüche im Überblick
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Dauer des Nutzungsausfalls.
In der Praxis kann es sinnvoll sein, ein Fahrzeug aus einer kleineren Kategorie zu wählen, da Versicherungen häufig sogenannte Eigenersparnisse berücksichtigen. Diese Ersparnis ist in vielen Fällen höher als mögliche Kürzungen, sodass sich dies für Sie wirtschaftlich lohnt.
Bei älteren Fahrzeugen ist keine weitere Herabstufung notwendig. Der geringere Wertverlust führt ohnehin zu niedrigeren Abzügen, sodass ein noch kleineres Fahrzeug nicht erforderlich und auch nicht verhältnismäßig ist.
Tarifstruktur – transparent erklärt
Wird der Mietvertrag ohne klassische Sicherheitsleistung (z. B. Kaution) und auf Basis einer Abtretung geschlossen, kommen unsere Standard-Bar- oder Pauschaltarife in der Regel nicht zur Anwendung.
Stattdessen gilt ein sogenannter Normaltarif mit Zuschlag. Dieser berücksichtigt unter anderem:
- die oft unklare Mietdauer
- das erhöhte Ausfallrisiko bei ungeklärter Eintrittspflicht der Versicherung
- den administrativen Mehraufwand
- die kurzfristige Fahrzeugbereitstellung ohne Vorlauf
Da ein Unfall naturgemäß nicht planbar ist, stellen wir Ihnen schnell und unkompliziert ein Fahrzeug zur Verfügung – häufig sogar ohne lange Wartezeiten. In vielen Fällen erhalten Sie sogar ein höherwertiges Fahrzeug, welches intern dennoch klassengleich berechnet wird.
Folgende Leistungen stehen Ihnen unter umständen im Unfallersatztarif zu:
- unbegrenzte Kilometer
- Haftungsreduzierung
- Zusatzfahrer
- Zustell- und Abholservice
Ein direkter Preisvergleich mit klassischen Mietwagenangeboten ist daher nicht möglich, da es sich um eine speziell auf Unfallsituationen zugeschnittene Leistung handelt.
Rechtliche Grundlage
Die Berechnung von Unfallersatztarifen ist seit Jahren Gegenstand der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass solche Tarife grundsätzlich zulässig sind, sofern sie sich im „üblichen Rahmen“ bewegen.
Zur Bestimmung dieses Rahmens sind unabhängige Marktanalysen erforderlich. Von Ihnen als Geschädigtem kann nicht verlangt werden, umfangreiche Preisvergleiche durchzuführen.
Wichtige Hinweise für Sie als Geschädigten
- Sie haben freie Werkstattwahl
- Lassen Sie sich alle Kosten schriftlich bestätigen
- Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen
- Ohne schriftliche Kostenübernahme der Versicherung kann es immer zu Verzögerungen kommen
Trotz Einhaltung aller Vorgaben kann es vorkommen, dass Versicherungen Leistungen kürzen oder verzögern. In solchen Fällen unterstützen wir Sie aktiv und ziehen bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt hinzu.
Umgang mit Versicherungen
Leider erleben wir immer wieder, dass Versicherungen versuchen, berechtigte Ansprüche zu kürzen oder auf angeblich „marktübliche“ Preise zu verweisen. Diese Grenzen sind oft nicht transparent und rechtlich angreifbar.
Auch Verweise auf bestimmte Partnerunternehmen oder Preisabsprachen sind kritisch zu sehen und wurden in der Vergangenheit bereits rechtlich beanstandet.
Häufig wird Geschädigten zu Unrecht ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorgeworfen – hier ist es wichtig, sich nicht verunsichern zu lassen.
Wir empfehlen die Einreichung / Abwicklung grundsätzlich immer über einen Rechtsanwalt durchzuführen.
Aktuelle Entwicklung
Selbst wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zunehmend vor, dass Versicherungen Rechnungen teilweise nicht vollständig übernehmen.
Spätestens in solchen Fällen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Gerne stellen wir den Kontakt zu einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt her und kümmern uns auf Wunsch um die komplette Kommunikation und Abwicklung für Sie.
Unser Versprechen
Wir kümmern uns nicht nur um Ihr Ersatzfahrzeug, sondern begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Anmietung bis zur finalen Klärung mit der Versicherung.
Ein Ansprechpartner – alles geregelt.
